Verein
der Freunde des Uhudler

Der Verein wurde 1989 gegründet und zählt 320 Mitglieder.

Obmann Harald Kaiser aus Hagensdorf versucht gemeinsam mit dem Vorstand das Image des Uhudlers zu wahren und auszubauen. Denn während zu den Gründungszeiten des Vereins die Rehabilitierung des Namens, die Wiederaufnahme ins Weingesetz und der markenrechtliche Schutz die Hauptziele des Vereins waren, sieht er heute seine Aufgabe in der Beratung seiner Mitglieder und in der Qualitätskontrolle.

Nur von einer unabhängigen Kostjury bestätigte Weine dürfen das Gemeinschaftsetikett des Vereins tragen. Besonders gute Tropfen eines Jahrgangs werden zusätzlich mit der Auszeichnung "Einer der Besten!" gekennzeichnet. Nicht zuletzt ist der Verein bemüht die südburgenländische Weinrarität für die Region auch über 2030 zu erhalten.

Der Verein der Freunde des Uhudlers wurde 1989 von Vertretern acht politischer Gemeinden der Bezirke Güssing und Jennersdorf gegründet. Die Gründergemeinden waren Eberau, Strem, Heiligenbrunn, Güssing, Neustift bei Güssing, Burgauberg-Neudauberg, Heiligenkreuz und Eltendorf.

Die Gründungsversammlung des Vereins fand am 31. Mai 1989 im Weinmuseum Moschendorf statt. Zum Obmann wurde Johann Schmidt aus Heiligenbrunn gewählt. Obmannstellvertreter wurden Josef Pfeiffer aus Eltendorf und Bgm. Werner Trinkl aus Strem. Schriftführer war Ing. Gerhard Müllner aus Bildein, Kassier Paul Grosz aus Gaas. Dem Vorstand gehörten auch die Bürgermeister der Gründergemeinden an, kooptierte Vorstandsmitglieder waren Dr. Günther Heincz, DI Reinhard Wanka sowie DI Heinz Augustin. Damit gehörten dem Vorstand jene Persönlichkeiten an, die sich bereits in den Jahren vor der Gründung des Vereins maßgeblich für die Rehabilitierung des Uhudlers engagiert hatten.

Die Bestimmung der Zusammensetzung des Direktträgers zählte zu den ersten Aktivitäten des neu gegründeten Vereins. Schließlich konnten mehrere Gutachten das „landläufige und gesundheitsschädliche“ Argument vom hohen Methanolgehalt des Direktträgers entschärfen. Auf Grund dieser positiven Ergebnisse betrieb der Verein intensive Bemühungen, um den Uhudler wieder en vogue zu machen. Mit Erfolg, denn im August 1992 wurde anlässlich der Weingesetznovelle der Uhudler wieder in das Weingesetz aufgenommen!

Trotz der Auflage, den Uhudler nicht mit Edelweinen zu verschneiden und nur in den Erzeugergemeinden zu verkaufen, war dem Verein ein großer Schritt in Richtung der Erhaltung der kostbaren Rarität gelungen. Zusatznutzen: Die Erhaltung und Bewirtschaftung der idyllischen Bergweingärten war gesichert.

Der markenrechtliche Schutz des Namens „Uhudler“, der vom Verein veranlasst wurde, war ein weiterer wichtiger Schritt zur Förderung und Profilierung des Direktträgerweines.

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